Luftverkehrssteuer
Unsere Kanzlei ist als steuerlicher Beauftragter für Fluggesellschaften tätig. Wir bilden für unsere Mandanten den Brückenkopf zum zuständigen Hauptzollamt und melden die Luftverkehrssteuer monatlich an. Hierfür entwickeln wir individuelle Strukturen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Luftverkehrssteuergesetzes (LuftVStG) nach Bedarf unserer Mandanten.
Zu unseren Mandanten zählen namenhafte europäische Fluggesellschaften und Businessjet Betreiber.