Reise- und Transportrecht
Neben den üblichen Ärgernissen und Unannehmlichkeiten rund um den Urlaub stellen wir uns die Frage, wie Airlines, Reiseveranstalter und Reedereien ihre Haftungsrisiken minimieren können. So standen Reiseveranstalter und Hotels in den letzten Jahren z.B. wegen defekter Poolanlagen in den Schlagzeilen, Airlines regelmäßig wegen Ausgleichsleistungen aus der Überbuchungsverordnung VO (EG) 261/2004 und Reedereien zuletzt wegen des Unglücks vor Italien. Wir beraten Ihr Unternehmen, wie Sie diese Haftungsrisiken erheblich reduzieren können.
RA Baark ist durch ständige Fortbildungen seit 2009 vom Deutschen Anwaltsinstitut als Anwalt für Reise- und Flugreiserecht zertifiziert und Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR).
Durch unseren Kanzleisitz in Hamburg, eine Stadt die sich als das Tor zur Welt und globale Metropole für die zivile Luftfahrt als auch Schifffahrt versteht, haben wir überdies einen engen Bezug zum maritimen Transportsektor. Seehandelsrecht ist für uns kein rechtliches Randgebiet.